Deputatsliste einreichen
Was Sie wissen müssen
Die Dekaninnen und Dekane sind gemäß Landeshochschulgesetz (LHG) und Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) für die Prüfung und Dokumentation der Erbringung der Lehrverpflichtung der Lehrenden an ihren Fakultäten verantwortlich. Lehrende müssen hierzu ihrer Dekanin oder ihrem Dekan die erbrachten Deputate anzeigen.
Diese Anleitung erläutert:
1. den Prozess zur Einreichung Ihres Deputatsnachweises für Sie als Professorin oder Professor bei Ihrer Dekanin oder Ihrem Dekan zur Prüfung und Freigabe.
2. den Prozess zur Einreichung Ihres Deputatsnachweises für Sie als Professorin oder Professor bei Ihrer Dekanin oder Ihrem Dekan zur Prüfung und Freigabe.
Hinweis: Sollten Sie selbst Dekanin oder Dekan sein, reichen Sie Ihren Nachweis bei der stellvertretenden Dekanin oder dem stellvertretenden Dekan zur Prüfung und Freigabe ein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:deputate(at)hs-furtwangen.de.