Veranstaltungen mit externen Gästen
Was Sie wissen müssen
Das Rektorat kann Personengruppen (Nicht-Hochschulmitglieder) unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu den Hochschulgebäuden zulassen (gemäß § 1a Absatz 3 CoronaVO Studienbetrieb und Beschluss des Rektorats RKT 2.AO vom 2.11.2020).
Stellen Sie rechtzeitig vor Beginn des Besuchs/Veranstaltung den Antrag auf Veranstaltungen mit externen Gästen. HIP leitet Sie in mehreren Schritten durch die Beantragung.
Die strikte Einhaltung
- der Zutritts- und Teilnahmeverbots-Regelungen
- der Hygiene- und Abstandsregelungen
- der Datenverarbeitungspflicht (Papierversion)
sind grundlegende Voraussetzungen für den Zutritt.
Was Sie tun müssen
Probleme oder Fragen?
IMZ | IT-Applications
FU C 1.16
Schreiben Sie ein Ticket an "Hochschulinternes Portal (HIP)" auf servicedesk.hs-furtwangen.de.