Eingang der Einwilligungserklärungen prüfen
Was Sie wissen müssen
Um an einer Online-Klausur teilnehmen zu können, müssen Studierenden den Bedingungen der Klausur - bis 7 Werktage vor der Prüfung - zustimmen und den nötigen Einwilligungserklärungen zustimmen.
Neben Angaben zum Studierenden und zur Prüfung müssen in der Einwilligungserkärung je nach Set-up weitere Erklärungen abgegeben werden.
Dazu gehören:
- Einwilligungserklärung zur Online-Prüfung
- Ehrenwörtliche Erklärung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Online-Prüfung
- Abschließende Erklärung
- Einwilligungserklärung zur Nutzung der Videoübertragung (nur bei Prüfung mit Videoübertragung)
Neuerung 1: Die jeweils nötigen Einwilligungserklärungen sind als FELIX-Test ("Einwilligungserklärung") in die Kopiervorlagen (sog. Masterkurse) eingebunden. Somit prüft FELIX automatisch, ob den nötigen Bedingungen zugestimmt wurde oder nicht.
Neuerung 2: Hat sich ein Studierender in den Kurs eingeschrieben ohne die Einwilligungserklärung auszufüllen, so wird er am Tag nach seiner Einschreibung per automatischer Kurserinnerung an die Einwilligungserkärung erinnert.
Im Bewertungswerkzeug Ihres Kurses können Sie auf einen Blick einsehen, wer Ihrer Online-Klausur mit den gewünschten Bedingungen zugestimmt und somit "Bestanden" hat.
Was Sie tun müssen
Probleme oder Fragen?
IMZ | Learning Services
Ihr Ansprechpartner für innovative Lehre
FU C1.10 | VS C1.10 | TUT A3.04
Kontaktieren Sie uns unter der Nummer 07723 920 1382 oder schreiben Sie ein Ticket an "FELIX" auf servicedesk.hs-furtwangen.de.